Afa-Tabellen für das Gastgewerbe

Die Afa-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“, kurz Afa-Tabelle) ist ein Hilfsmittel zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Sie ist notwendig zur Berechnung der steuerrechtlichen Abschreibung und wird vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Die für das Gastgewerbe wesentlichen AfA-Tabellen wurden von unseren Hotelberatern zusammengefasst:

  • Afa-Tabelle "Anlagegüter - alphabetische Reihenfolge" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Anlagegüter - nummerische Reihenfolge" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Gastgewerbe" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Bäckerei" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Betriebs- und Geschäftsausstattung" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Weinbau und Weinhandel" [mehr]

 

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