Zwangsverwaltung durch Hotelsachverständige und Hotelberater

Die gerichtlich angeordnete Zwangsverwaltung stellt ein effektives Instrument zur Vollstreckung touristisch genutzter Immobilien dar. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten einen klaren Überblick über die aktuelle Situation der Immobilie zu gewinnen. Im Gegensatz zum Insolvenzverfahren, das häufig durch zahlreiche Gläubiger beeinflusst wird, ist bei der Zwangsverwaltung die Rechenschaftspflicht ausschließlich gegenüber dem Gericht oder dem verfahrensführenden Gläubiger gegeben.

Während der Zwangsverwaltung werden nur Maßnahmen durchgeführt, die für Erhalt, Fortführung oder Sanierung der Immobilie notwendig sind. Besonders bei touristisch genutzten Objekten – wie Hotels, Boarding Houses oder Ferienanlagen – spielen neben baulichem Know-how auch spezifische Erfahrungen in Hotelstabilisierung und Hotelsanierung eine zentrale Rolle. Beteiligte wie Hotelinvestoren, Hotelbetreiber oder Franchisegeber erfordern ein gezieltes Management der operativen und rechtlichen Abläufe.

Unsere erfahrenen Hotelberater stehen seit mehreren Jahren als Zwangsverwalter für touristische Immobilien zur Verfügung und sichern in dieser Funktion den Werterhalt, die operative Fortführung und gegebenenfalls die Sanierung. Unser Vorgehen in der Zwangsverwaltung:

  • Zielführende Maßnahmen zur Stabilisierung und Fortführung der Immobilie
  • Einbindung des Know-hows von Gläubigern, Gerichten und qualifizierten Dritten
  • Nutzung von branchenspezifischem Hotel-Know-how zur Optimierung von Betriebs- und Finanzstrukturen
  • Flexibles Handeln: Die Zwangsverwaltung kann vom verfahrensführenden Gläubiger jederzeit durch einfache Antragsrücknahme beendet werden

Durch diese strukturierte und erfahrene Vorgehensweise gewährleisten wir eine effiziente Verwaltung und nachhaltige Wertsteigerung touristisch geprägter Immobilien.

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