Keine Betriebsprüfung ohne Hotel- bzw. Gastroberatung
Das Gastgewerbe gilt bei der Finanzverwaltung als besonders risikoreiche Branche. Selbst Unternehmer, die ihre Geschäfte ordnungsgemäß führen und korrekt verbuchen, können von einer Betriebsprüfung betroffen sein. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Betriebsprüfer die gesamte Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß bewerten.
Zur Überprüfung der Buchhaltung nutzen die Prüfer des Finanzamtes zunehmend spezielle Software und Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung, um die Stichhaltigkeit und Plausibilität der Zahlen zu analysieren. Dabei können die angegebenen Zahlen leicht von der statistischen Norm abweichen.
Schwerpunkte einer Betriebsprüfung im Gastgewerbe:
- Manipulationen im Einnahmebereich
- Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
- Kalkulation und vollständige Finanzierung
- Lebensstandard und Entnahmeverhalten der Unternehmer
Von besonderer Bedeutung ist die Abweichungsprüfung: Die Zahlen des geprüften Betriebs werden mit denen eines Normalbetriebs, wie ihn der Richtsatz der Prüfer beschreibt, verglichen. Aufgrund der individuellen Besonderheiten jedes gastronomischen Betriebs und der erforderlichen Branchenkenntnisse unterstützen unsere Hotel- und Gastronomieberater Unternehmen gezielt bei der Argumentation gegenüber Betriebsprüfern.
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Sofortige Beratung: Besonders wichtig ist unsere Unterstützung, bevor die Beurteilung des Betriebsprüfers zu einem Risiko wird – oder wenn bereits Probleme aufgetreten sind ("das Kind ist in den Brunnen gefallen").
Weiterführende Informationen:
- Eine Kurzbeschreibung zur Betriebsprüfung finden Sie [hier].
- Eine aktuelle Übersicht redaktioneller Beiträge zu Betriebsprüfung und Kassensystemen finden Sie [hier].
Überzeugen Sie sich von der Leistungsfähigkeit unserer Betriebsprüfungsberatung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 176 4884 62 90.
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Stichwort: Hotelberater, Hotelberatung, Hotelconsulting, Betriebsprüfung, Chi, Verprobung, Verwerfung der Buchhaltung, Richtsatzkartei
