FF&E (Furniture, Fixtures & Equipment) - Hotelinventar

Bestandteile eines FF&E-Budgets

Das FF&E-Budget gibt häufig Anlass für Nachfinanzierungen in der Hotellerie, da wesentliche Bestandteile nicht bzw. nicht ausreichend erfasst werden. Folgende Bestandteile sollten nicht fehlen:

  • Vollständige Einrichtungen und Inventarisierung der öffentlichen Bereiche eines Betriebes, des Restaurant, der Bar und der Tagungsräume.
  • Vollständige Möblierung der Gästezimmer und Hotelflure mit allen beweglichen und unbeweglichen Gegenständen wie Beleuchtung und Vorhängen.
  • Kleinteiliges Equipment wie Glas-, China- und Silverware sowie aller betriebsnotwendigen Küchen-artikel wie z.B. Töpfe, Pfannen, Kellen sowie Ausstattung der Lagerräume.
  • Interieurbezogene Elemente in den öffentlichen Bereichen wie z.B. in den Fahrstühlen oder den WC-Anlagen.
  • Technische Ausstattung für den Tagungsbereich und der Gästeunterhaltung (z.B. Pay-TV, W-Lan etc.).
  • Betriebsnotwendige Möblierung der Verwaltungs- und Mitarbeiterräume.
  • IT, EDV- und Telekommunikationsgeräte.
Turnus zum Austausch des FF&E

Die durchschnittlichen Erneuerungszeiträume "FF&E" in Hotelbetrieben der klassifizierten Beherbergung finden Sie hier.

Planung eines FF&E-Budget

Die Planung eines Hotels ist häufig vom Betreiber und seinem zukünftigen individuellen “Produktwunsch” abhängig. Hieraus ergibt sich, dass es keine verbindlichen Planungswerte im Rahmen einer Hotelprojektierung gibt. Abhängig vom zukünftigen Ausstattungsstandards wurden bei Beratungsmandaten der DIEHOGA Denkfabrik GmbH folgende Beträge berücksichtigt:

  • 2-Sterne-Standard: 4,5tsd bis 6,5tsd € je Zimmer
  • 3-Sterne-Standard: 8,5tsd bis 12,5tsd € je Zimmer
  • 4-Sterne-Standard: 14,5tsd bis 25,0tsd € je Zimmer
  • 5-Sterne-Standard: > 32tsd € je Zimmer

Zwischen 40% bis 60% der vorgenannten Werte gingen dabei in die Möblierung inkl. Einbauten und Dekoration.

 

Umgang mit dem FF&E aus handels- und steuerlicher Sicht

Substanzerhaltungspflicht und -anspruch aus handelsrechtlicher und Steuerrechtlicher Sicht... [mehr]

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